Erfolgreicher Jahresabschluss mit dem Steuerbüro Schaub

Wir legen besonderen Wert auf langfristige und vertrauensvolle Beziehungen zu unseren Mandanten.

Daher bieten wir Ihnen alle für ein Unternehmen notwendigen Dienstleistungen, rund um das Thema Steuern. Durch einen langen und intensiven Kontakt mit unseren Mandanten lernen wir diese und ihre Firma immer besser kennen und wissen so genauestens über die Bedürfnisse und Anforderungen aber auch Hindernisse Bescheid. Eine enge und partnerschaftliche Beziehung und vor allem eine umfassende Beratung durch unsere Mitarbeiter sind uns sehr wichtig und stärken den Austausch zwischen Ihnen und uns.

Jahresabschluss für Ihr Unternehmen

Der Jahresabschluss ist für ein Unternehmen ein wichtiger und zentraler Punkt in der Buchhaltung. Darin enthalten sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die zum rechnerischen Abschlusses des Geschäftsjahrs führen. Für uns als Steuerberaterkanzlei ist die Erstellung des Jahresabschlusses für unsere Mandanten eine unserer Kernleistungen.

Wir übernehmen alle Aufgaben des Jahresabschlusses und bringen Ihr Geschäftsjahr zu einem erfolgreichen Abschluss. Wir nutzen das von Ihnen in uns gelegte Vertrauen, um Ihre Vorstellungen, Ziele und Wünsche zu realisieren. Wir nehmen die Bedürfnisse unserer Mandanten sehr ernst und vereinen die gesetzlichen Vorgaben (durch das HGB und die Steuergesetze) mit Ihren Zielen. Durch den engen Kontakt zwischen Ihnen und uns, wissen wir immer, in welcher Phase sich Ihr Unternehmen gerade befindet und reagieren dementsprechend. Denn besonders im Bereich des Rechnungswesens werden individuelle Maßnahmen benötigt, um das bestmögliche Ergebnis erzielen zu können. Durch eine tiefgründige Beratung und einen intensiven Kontakt wissen wir, was Ihr Unternehmen braucht und reagieren rechtzeitig für Sie.

Auch folgende Bilanzierungen übernehmen wir als Ihr Steuerberater unter anderem für Sie:

  • Eröffnungsbilanz
  • Zwischenbilanz
  • E-Bilanz
  • E-Bundesanzeiger

Suchen Sie einen Partner für die Finanzbuchhaltung für Ihr Unternehmen? Auch für diesen Bereich können Sie auf Ihr Steuerbüro in Ratingen zählen. Hier finden Sie weitere Informationen.

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Langfristige Partnerschaften

Sie kennen uns und wir kennen Sie. Wir sind besonders an einer langen Partnerschaft interessiert, da wir über die Jahre viele wichtige Informationen sammeln können und wir wissen, wie Ihr Unternehmen funktioniert. Für Sie als unseren Mandanten hat dies zudem den Vorteil, dass Sie sich nicht an neue Ansprechpartner gewöhnen müssen, keine unzähligen Informationen und Unterlagen einreichen müssen und jedes Jahr von neu starten müssen. Zudem analysieren wir für die Optimierung im Folgejahr die wichtigsten Kennzahlen der vergangenen Jahren.

Mit uns als Steuerberater an Ihrer Seite müssen Sie sich keine Gedanken um Ihren Jahresabschluss, Ihre Finanzbuchhaltung oder Ihre Bilanzierung machen – schenken Sie uns Ihr Vertrauen und profitieren Sie von unserer Partnerschaft.

Weitere Informationen zum Thema Jahresabschluss:

  1. Was umfasst ein Jahresabschluss?
  2. Wann muss der Jahresabschluss erstellt werden?
  3. Wer erstellt einen Jahresabschluss?
  4. Muss der Jahresabschluss veröffentlicht werden?
  5. Für wen ist der Jahresabschluss wichtig?
  6. Einnahmen – Überschuss - Rechnung (EÜR)

1. Was umfasst ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhang und den Bilanzbericht eines Jahres. Als Steuerberater für Firmen ist der Jahresabschluss eine zentrale Leistung in unserem Portfolio. Denn jeder Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ist verpflichtet, zum Jahresende einen Abschluss über die finanziellen Mittel des Unternehmens in Form der Bilanz zu erstellen. Bei kleineren Unternehmen besteht der Jahresabschluss aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, die wir im Abschnitt weiter unten behandeln. Der Jahresabschluss bildet den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens für unterschiedliche Teilhaber des Unternehmens ab. Enthalten sein müssen:

  • alle Erträge des Unternehmens im Geschäftsjahr
  • Aufwendungen
  • Rechnungsabgrenzungsposten
  • sämtliche Vermögensgegenstände

2. Wann muss der Jahresabschluss erstellt werden?

Der steuerliche Abschluss des Jahres muss fristgemäß zum Bilanzstichtag aufgestellt werden. Meist trifft dieser Stichtag auf das Ende des Jahres zu, jedoch kann es in verschiedenen Branchen zu Abweichungen kommen. Natürlich sind wir über diese wichtigen Daten informiert und leiten alle wichtigen Schritte für Sie in die Wege. Wir beraten Sie außerdem zur strategischen Wahl Ihres Wirtschaftsjahres und den steuerlichen Vorteilen daraus. Mit uns an Ihrer Seite müssen Sie sich keine Gedanken um den Jahresabschluss Ihres Unternehmens machen.

3. Wer erstellt einen Jahresabschluss?

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist durch gesetzliche Vorgaben geregelt. Im Wesentlichen ist dies Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie Rechtsanwälten vorbehalten. Denn besonders beim Jahresabschluss ist die exakte und genaue Erstellung überaus wichtig. Sie als Unternehmer können Ihren Jahresabschluss laut Gesetz auch selbst vornehmen. Wir empfehlen jedoch, den Jahresabschluss von einem Experten erledigen zu lassen. Die Erfahrung zeigt, dass bei der Erstellung durch den Unternehmer selbst häufig zusätzliche Kosten und Aufwand entstehen (verlorene Zeit, Steuerberater muss nachträglich zur Überarbeitung herangezogen werden usw.). Eine ordnungsgemäße und gesetzesgemäße Buchführung ist die Grundlage für die Existenz eines Unternehmens. Fehler können oft schwerwiegende Folgen haben, daher ist eine eigenständige Erstellung für fachfremde Unternehmen sehr zeitintensiv.Wir erledigen für Sie sämtliche Aufgaben für Ihre Jahresabschlüsse, sodass Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.

4. Muss der Jahresabschluss veröffentlicht werden?

Hier kommt es auf die Art des Unternehmens an. Kapitalgesellschaften und Kommanditgesellschaften (wie beispielsweise eine GmbH oder eine GmbH und Co. KG) sind zur Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses verpflichtet. Nach der Fertigstellung müssen sämtliche Dokumente beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Ein Online Portal ermöglicht eine vereinfachte Einreichung der Dokumente. Auf dem Portal sind die Jahresabschlüsse dann öffentlich zugänglich, sodass auch firmenfremde Personen diese Daten einsehen können. Es müssen jedoch nicht alle Daten komplett veröffentlicht werden. Welche Kennzahlen das genau betrifft, erklärt Ihnen Ihr Steuerberater natürlich ausführlich.

5. Für wen ist der Jahresabschluss wichtig?

  • Das Finanzamt

    Natürlich ist der Jahresabschluss inklusive Anhang und Lagebericht für das Finanzamt relevant, da die daraus konsolidierten Informationen zur Ermittlung der Höhe der Besteuerung des Unternehmens beitragen.

  • Anteilseigner am Unternehmen

    Für sämtliche Teilhaber sind die Jahresabschlüsse die wichtigste Informationsquelle, um sich über den Stand der Dinge im Unternehmen zu informieren.

  • Banken und andere Kreditinstitute

    Diese legen großen Wert darauf, dass der Jahresabschluss von einem unabhängigen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt erstellt wurde. Möchten Sie Fremdkapital aufnehmen, sollten Sie auf die Unterstützung von erfahrenen Steuerberatern setzen. Gerne stehen wir Ihnen hier fachmännisch an der Seite.

  • Steuerberater

    Auch für uns als beratend tätige Steuerberater sind die Informationen aus dem Jahresabschluss bzw. der EÜR eine wichtige Informationsquelle und Ausgangsbasis.

6. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt bei Unternehmen zum Tragen, die nicht zur doppelten Buchhaltung verpflichtet sind. In den überwiegenden Fällen handelt es sich dabei um kleinere Betriebe, Einzelunternehmer oder um eine GbR. Bei Fragen rund um das Thema Jahresabschluss und EÜR sind wir für Sie da und beraten Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Stimmen unserer Mandanten zum Jahresabschluss:

„Seit vielen Jahren übernimmt das Steuerbüro Schaub den Jahresabschluss für meinen Betrieb. Durch einen befreundeten Unternehmer bin ich auf Herrn Schaub und sein Team aufmerksam geworden und nun seit vielen Jahren mehr als zufrieden. Besonders die intensive Beratung und den persönlichen Kontakt schätze ich sehr. Die Auslagerung an einen Steuerberater hat sich aus unternehmerischer und persönlicher Sicht gelohnt.

Auch bei kurzfristigen oder dringenden Zwischenfällen ist das Team erreichbar und reagiert sofort. Auch meine Einkommensteuererklärung habe ich schon nach kurzer Zeit an Herrn Schaub übergeben und muss mich nun nur noch peripher mit dem Thema Steuern befassen. Ich fühle mich zu jeder Zeit kompetent beraten und konnte mich auf mein Kerngeschäft konzentrieren.“

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